Schulung und Ausbildung
Wichtige Änderung bzw. Ergänzung lt. Bundesgesetzblatt vom 11. April 2014
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung - PSA-V
§14. Pkt. 6
Über das richtige An- und Ablegen von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, Ertrinken oder Versinken sowie die Durchführung von Berge- und Rettungsmaßnahmen sind mindestens 1x jährlich Übungen abzuhalten. In die Übungen sind alle Arbeitnehmer/innen einzubeziehen, die Auffangsysteme oder persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken oder Versinken benutzen müssen.
Diese Übungen müssen durch eine für Absturzsicherungssysteme fachkundige Person geplant und durchgeführt werden.
Gemeinsam mit unseren Partnern vermitteln wir zusätzlich abgestimmte Lehrgänge für den richtigen Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie Retten von erhöhten Standorten mit unserem mobilen Trainingsturm oder in Trainingszentren in ihrer Nähe.