Arbeitsschutz - Allgemeines

Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Der Gesetzgeber legt Pflichten - d.h. Gebote oder Verbote - fest, für deren Umsetzung bzw. Einhaltung der/die Verwantwortliche (im Allgemeinen der/die Arbeitgeber/in) zu sorgen hat.

Die Arbeitsinspektion ist für die Kontrolle der Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften zuständig.